Schützengau Erlangen

Gauverwaltung im Bezirk Mittelfranken

Beiträge und Mitgliedsangelegenheiten zum Jahreswechsel 2023/2024

Informationen rund um die Mitgliedschaftsangelegenheiten zum Jahreswechsel 2023/2023 sowie um die Beitragseinzüge im Folgejahr

Beiträge und Abbuchungen

Der Einzug der letzten Rechnungen durch mich erfolgt zum 18.12.2023. Es wird auf jeden Fall noch eine Mitgliederabrechnung neu gemeldeter Mitglieder geben. Die mir vorliegenden Sportabrechnungen sind alle abgerechnet und die Vereine haben die Abrechnungen erhalten. Die Ausweise werden ebenfalls durch den BSSB am 15.12.2023 erzeugt und an mich versandt. Diese gehen noch in diesem Jahr von mir an die Vereine in die Post.

Die nächsten Schützenausweise werden voraussichtlich Ende Januar 2024 durch den BSSB produziert.

BSSB-Jahresbeiträge 2024

Der BSSB wird die anlässlich Corona eingeführten Abbuchung der BSSB-Jahresbeiträge im März für die Zukunft beibehalten. Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

Ich bitte alle Vereine auf Kontodeckung zu achten. Die Höhe der BSSB-Jahresbeiträge kann im ZMI und mit entsprechenden Berechtigungen über den Menüpunkt Abrechnung | Vorschau Mitgliedermeldung eingesehen werden. Der definitive BSSB-Jahresbeitrag steht aufgrund möglicher Korrekturen der Mitgliedschaften ab Ende Januar 2024 zur Verfügung.

Rücklastschriften führen nur zu unnötigen Mehrkosten und Mehraufwand. Falls Zahlungsschwierigkeiten zu erwarten sind, die durch die BSSB-Jahresbeiträge entstehen könnten, bitte ich rechtzeitig um Kontaktaufnahme.

Mitgliedschaften und Erstvereinswechsel

Nachmeldungen zu Mitgliedschaften für das Vereinsjahr 2023

Neue Mitglieder mit Eintrittsdatum im Jahr 2023 können nur bis 03.01.2024 erfasst und gemeldet werden. Anlagen nach dem 03.01.2024 sind für das Mitgliedsjahr 2023 nicht mehr möglich und müssen mit Beitrittsdatum für das Jahr 2024 erfasst werden. Auf Basis dieser Nachmeldungen wird eine Rechnung erstellt und voraussichtlich am 05.01.2024 zugestellt.

Austritte von Mitgliedern für das Jahr 2023

Austritte für Mitgliedschaften zum 31.12.2023 können nur bis 14.01.2024 gemeldet werden. Mitgliederaustritte nach dem 14.01.2024 können nur zum 31.12.2024 erfasst werden. Es können keine Ausnahmen gemacht werden. Diese Mitglieder fließen dann auch nochmals in die Ermittlung der BSSB-Jahresbeiträge ein.

Anträge Erstvereinswechsel zum 01.01.2024

Die Anträge auf den Erstvereinswechsel bitte ausschließlich vollständig (unterschriebener Antrag durch Mitglied und Schützenmeister mit Vereinsstempel) an mich senden. Schützenausweise bzw. Verlustmeldungen zu Schützenausweisen müssen nicht mehr an mich gesandt werden. Bitte die Ausweise in den Vereinen vernichten.

Die Einreichung des Antrags zum Erstvereinswechsel kann auch per E-Mail erfolgen, wenn der eingescannte Antrag gut leserlich als Anlage beigefügt wird. Dies ist im Übrigen für alle Änderungsanträge möglich, z. B. bei Verlust oder Änderung eines Schützenausweises.

Die Einreichung der Anträge zum Erstvereinswechsel können bereits an mich gesandt werden. Die Einreichungsfrist für Anträge zum Erstvereinswechsel endet am 09.01.2024 (per Post) bzw. am 13.01.2024 per E-Mail.

Anträge, die nach diesem Datum bei mir eingehen bzw. unvollständig ausgefüllt oder unterschrieben sind, werden abgewiesen.

Für alle Anträge auf Erstvereinswechsel gilt eine 6-monatige Sperre der sportlichen Disziplinen des neuen Erstvereins. Bitte beachtet auch die Beispiele zu den Sperren bei Erstvereinswechsel. Die neuen Schützenausweise werden daher auch erst Anfang Juli 2024 produziert und ausgegeben.

Zweitvereinsmitglieder ohne Erstverein ab 01.01.2024

Für Mitglieder, die ihren Erstverein zum 31.12.2023 gekündigt, jedoch noch gültige Zweitmitgliedschaften gemeldet haben, muss ein neuer Erstverein zugeordnet werden. Technisch geschieht dies, indem zum Jahreswechsel 2023/2024 der bisherige Zweitverein zum neuen Erstverein wird. Existieren für ein Mitglied mehrere Zweitvereinseinträge, dann wird der Zweitverein zum neuen Erstverein, bei dem das Mitglied seine Mitgliedschaft am längsten eingetragen hat.

Sollten solche Fälle auftreten, werdet ihr in den kommenden Wochen über den ZMI-Client darüber informiert.

Ein gesonderter Antrag auf Erstvereinswechsel, wie das in der Vergangenheit der Fall war, ist entfallen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird der neue Schützenausweis Mitte Juli 2024 automatisch produziert.

Steigende Kosten für Schützenausweise bei Beschädigung

Die Kosten für die Neuausstellung von Schützenausweisen bleiben bei 10,- €. Auch Schützenausweise, die aufgrund von Beschädigungen neu ausgestellt werden müssen, kosten zukünftig 10,- € (bislang lag hier der Preis bei 50% der regulären Kosten). Schützenausweise für Mitglieder in den Schüler-, Jugend- und Juniorenklassen bleiben weiterhin kostenfrei.

Nutzung digitaler Schützenausweis unter mein.bssb.de

Bitte weist Eure Mitglieder immer wieder darauf hin, den digitalen Schützenausweis unter https://mein.bssb.de/ zu nutzen. Die Registrierung und Nutzung ist für das Mitglied kostenfrei. Die Vorlage des digitalen Schützenausweises gilt analog dem physischen Schützenausweis. Und zusätzlich ist der digitale Schützenausweis eine zusätzliche Sicherheit, ob eine gültige Mitgliedschaft in einem bayerischen Schützenverein vorliegt.

Darüber hinaus kann über den Zugang unter https://mein.bssb.de/ das Mitglied

  • Start- bzw. Disziplinänderungen für Zweitvereine vornehmen
  • Einen neuen physischen Schützenausweis bestellen (Kosten muss das Mitglied in diesem Fall selbst tragen)
  • Personenbezogene Daten ändern – das Geburtsdatum kann hier nur per E-Mail geändert werden
  • Seminare und Lizenzen anzeigen

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